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Allegemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Urban Flats Vienna - Edward Matar e.p.U vermietet möblierte Apartments an Privat- und Firmenkunden.
Mietgegenstand ist ein Apartment mit der dazugehörigen Ausstattung. Jedes Apartment hat seine eigene Inventarliste mit der Auflistung des losen Inventars und die Preise für die Wiederbeschaffung im Verlust- oder Schadenfall.

2. Buchung
Für das Zustandekommen einer Buchung wird benötigt der Tag der Anreise, Tag der Abreise, Anzahl der anreisenden Personen, Apartmenttyp, Zahlungsmethode und Vorauszahlung (siehe Pkt. 2.4).
Mit Abschluss einer Buchung bei Urban Flats Vienna kommt ein Standard-Kurzzeitmietvertrag zwischen der Urban Flats Vienna - Edward Matar e.p.U und dem Buchenden zustande. Der Buchende wird auch als Gast angesehen, außer er teilt sein Handeln im Namen Dritter mit. Der Apartmenttyp, Preis pro Nacht und Rate, sowie die Mietdauer wurden zuvor in der Buchung festgelegt. Aufgrund der beschränkten

Dauer ist keine Kaution zu hinterlegen

2.1 Änderungen der Buchung
Verkürzungen des Aufenthalts werden Anhand der Stornobedingungen verrechnet.
Verlängerungen des Aufenthalts können je nach Verfügbarkeit zu den gebuchten Konditionen vorgenommen werden.

 

2.2. Raten
Wenn nicht anders angeben sind alle Preis inklusive 10% Umsatzsteuer, aber exklusive 3,2% Ortstaxe1 und Endreinigungspauschale von EUR 30,-. Mit der Bezahlung des Nächtigungspreises sind anteilige Betriebskosten, sowie Gas, Strom, TV und Internet und die Benützung des Aufzuges abgegolten.
Refundierbare Rate – bietet für den Buchenden den Vorteil, dass die Rate zu den Stornobedingungen stornierbar ist und je nach Zeitpunkt der Stornierung refundiert wird.

1=Tourismusabgabe für Wien, berechnet sich aus 3,2% dem Nettobetrag des Aufenthalts.

2.3 Stornobedingungen
Für die nicht-refundierbare Rate ist die Stornierung ausgeschlossen.
Nicht-refundierbare Rate – ist eine vergünstigte Rate bei der der Buchende auf Stornierung verzichtet. Der Gesamtbetrag der Buchung ist am Tag der Buchung fällig und zu bezahlen. Passiert keine oder keine fristgerechte Bezahlung, so ist von Vornherein keine Buchung zustande gekommen und der Buchende hat keinen Anspruch auf Ersatz.

2.3.1 Refundierbare Rate
Stornierungen und Änderungen, die bis zu 14 Tage vor Anreisedatum erfolgen, sind kostenfrei. Stornierungen und Änderungen, die bis zu 7 Tage vor Anreisedatum erfolgen, werden mit 30 Prozent des Preises der gesamten Buchung berechnet. Stornierungen und Änderungen, die bis zu 3 Tage vor Anreisedatum erfolgen, werden mit 60 Prozent des Preises der gesamten Buchung berechnet. Stornierungen und Änderungen, die verspätet erfolgen, sowie Nichtanreisen werden mit dem Gesamtbetrag berechnet.

2.4 Vorauszahlung
Nicht-Refundierbare Rate
Am Tag der Buchung ist die Bezahlung der Gesamtsumme der Buchung (inkl. Endreinigung und Ortstaxe) fällig.

 

2.4.1 Refundierbare Rate
Eine Anzahlung in Höhe von 100 Prozent der ersten zwei Nächte ist am Tag der Buchung fällig. Die Vorauszahlung der gesamten Buchungssumme ist spätestens 3 Tage vor der Anreise fällig.

 

2.5 Akzeptierte Zahlungsmethoden
Standardmäßige Zahlungsform
Kreditkarte: Visa, MasterCard, Amex
Banküberweisung
Bar
Urban Flats Vienna akzeptiert keine Fremdwährungen (Nur Euro) und keine Schecks.

3. An- und Abreise

3.1 Check-in
Ist am Anreisetag ab 14:00 Uhr vorgesehen, ein früheres Check-in muss angefragt und von Urban Flats Vienna bestätigt werden. Bei nicht angefragtem früherem Check-in besteht keine Garantie, dass das Apartment gereinigt und vorbereitet ist. Eine Garantie für einen frühen Check In, kann von Urban Flats Vienna nicht gewährleistet werden. Der Check in ist ab 14 Uhr ist vorgesehen, und kann nach Bedarf auf 15 Uhr ausgeweitet werden, durch unvorhersehbaren Umständen. Bei einer Verspätung erhält der Gast die Möglichkeit sein Check out kostenlos bis 12 Uhr zu verlängern.

3.2 Gästeblatt
Das österreichische Meldegesetz schreibt vor, dass jeder Anreisende bei Ankunft ein vom Beherberge zur Verfügung gestelltes Gästeblatt wahrheitsgemäß ausfüllt und unterschreibt. Dieses liegt im Apartment auf.

3.3 Check-out:
Die Räumung des Apartments bzw. die Schlüsselrückgabe ist am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr. Ein späterer Check-out muss angefragt und von Urban Flats Vienna bestätigt werden. Sollte dies nicht passiert und das Apartment ist bis 11:00 Uhr nicht geräumt sein, so stellen wir eine weitere Nacht in Rechnung. Je nach Verfügbarkeit kann ein kostenpflichtiger Late-Check-out (Check-out bis 19:00 Uhr, halber Nächtigungspreis) gebucht werden.

4. Schlüssel

4.1 Schlüsselübergabe
Die Schlüsselübergabe erfolgt durch Terminvereinbarung vor dem Apartment. Der Gast hat rechtzeitig bekannt zu geben wann er beim Apartment ankommt und Urban Flats Vienna via Mail oder Telefonisch zu kontaktieren.

4.2 Schlüsselrückgabe
Die erhaltenen Schlüssel müssen am Abreisetag in die Schlüsselrückgabebox (im Apartment) zurückgegeben werden. Für verlorene Schlüssel stellt Urban Flats Vienna für die Wiederanschaffung € 80,– pro Set in Rechnung.

Wenn sich der Gast aussperrt, ist Urban Flats Vienna umgehend zu benachrichtigen. Kann der Vorfall nicht von einem Mitarbeiter von Urban Flats Vienna behoben werden, so verständigt Urban Flats Vienna einen Schlüsseldienst. Die entsprechenden Kosten sind in jedem Fall vom Gast zu tragen auch bei eigenmächtiger Bestellung eines Schlüsseldienstes, da Urban Flats Vienna kein Verschulden trifft.

5. Reinigung
Urban Flats Vienna stellt € 30,- als Endreinigungspauschale für jedes gebuchte Apartment in Rechnung. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass keine tägliche Reinigung während des Aufenthaltes weder angeboten noch von Urban Flats Vienna durchgeführt wird. Wird unser Personal im Haus angetroffen, so ist dies für die Leistung von Spezial- oder Sonderwünsche weder zuständig noch verpflichtet.

5.1 Ausnahmen
Aufenthalte die länger als 1 Monat im Urban Flats Vienna dauern, erfolgt wöchentlich 1x eine Reinigung. Dies ist im Service inbegriffen. Der Mieter/Gast kann jedoch darauf verzichten.

 

6. Inventar
Jedes Apartment hat seine eigene Inventarliste mit der Auflistung des losen Inventars und die Preise für die Wiederbeschaffung im Verlust- oder Schadenfall.

6.1 Beschädigungen vom Inventar
Sollte Urban Flats Vienna nach Ihrem Aufenthalt feststellen, dass Dinge der Inventarliste fehlen oder beschädigt sind, wird Urban Flats Vienna den entsprechenden Betrag in Rechnung stellen. Inventar das verbaut ist, sowie bewegliche Möbelteile die beschädigt werden, wird der entsprechende Aufwand zur Reparatur/Instandsetzung in den vorherigen Zustand in Rechnung gestellt.

6.2 Fundsachen
Persönliche Gegenstände des Gastes werden bis 2 Wochen nach Abreise aufgehoben und danach entsorgt. Der Gast hat während dieser Zeit die Möglichkeit seine vergessenen Gegenstände zu reklamieren bzw. abzuholen, auf Wunsch werden diese auf Kosten des Gastes nachgesendet.

7. Sonstige Bestimmungen

Die Gäste sind dazu verpflichtet die Hausordnung einzuhalten, werden diese nicht eingehalten erlaubt sich der Vermieter das Recht vor sämtliche Unannehmlichkeiten die dadurch entstanden sind in Rechnung zu stellen. 


Keine Anwendbarkeit des MRG: Der Mieter/Buchende nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass das entstehende Mietverhältnis nicht den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes (MRG) unterliegt, und daher der Mieter auch nicht in den Genuss der der im MRG zum Schutz und Vorteil von Mietern enthaltenen Bestimmungen für einen Mieter gelangt.

Gebrauch des Mietgegenstandes, Instandhaltungspflichten des Mieters: Der Mietgegenstand darf ausschließlich zu Wohnzwecken, und zwar zu Zwecken der Zweitwohnung verwendet werden. Jede Änderung des Mietzwecks bedarf der vorangehenden schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Die Begründung eines „Hauptwohnsitzes“ bzw. eines „gewöhnlichen Aufenthaltes“ im Mietgegenstand ist nicht gestattet.

Stellt der Mieter einen Befall durch Ungeziefer fest, hat er unverzüglich alle notwendigen und zweckmäßigen Vertilgungsmaßnahmen einzuleiten und den Vermieter zu informieren.

Ausdrücklich festgehalten wird, dass die Erhaltungs- und Instandhaltungspflicht iSd § 1096 Abs 1 ABGB zur Gänze den Mieter trifft. Der Mieter hat den Mietgegenstand einschließlich mitgemietetem Inventar sorgsam, schonend und pfleglich zu nutzen und regelmäßig sowie fachgerecht auf eigene Kosten zu warten, in ordnungsgemäßem und sauberen Zustand zu erhalten und allenfalls entstandene Schäden auf eigene Kosten zu beheben bzw. auf eigene Kosten durch den Vermieter beheben zu lassen. Dies betrifft im wesentlichen Möbel, Geschirr, und gebrauchsgegenstände des täglichen Bedarfs, ausgenommen sind Bauliche Bestandteile (Heizung, Sanitäreinrichtungen, Wasseranschlüsse und dergleichen) Der Mieter verzichtet auf eine vorzeitige Beendigung des Mietvertrages aus einem Kündigungsgrund des § 1117 ABGB.

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